VOLLMACHTSFORMULAR für Billanzbuchhalter nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2006 (gilt nur für Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammerorganisation)

 

 

Vollmachtgeber:

Finanzamt:

Steuer-Nr:

                                                     Auftrag und Vollmacht 

Ich (wir) beauftrage(n) Herrn /Frau………………………………………., BilanzbuchhalterIn, aufgrund der Ihnen von mir (uns) zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Ihnen von mir (uns) erteilten Auskünfte, welche vollständig und richtig sind, im Sinne des § 2 BiBuG mit (bitte Nichtzutreffendes streichen):

  • der pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Lohnverrechnung und der Erstellung von Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Sinne des § 4 Abs 3 EStG;

  • den Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. 4, 6 und 7 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 festgesetzten Merkmale;

  • die Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung;

  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)

  • der Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den unabhängigen Verwaltungssenaten, dem unabhängigen Finanzsenat und dem Verwaltungsgerichtshof;

  • der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen, Übernahme von Geld- und Geldeswert in meinem (unserem) Namen;

  • der Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheit der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften;

  • der Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren;

  • der kalkulatorischen Buchhaltung (Kalkulation);

  • sämtlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten;

  • der Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen (Online-Einsichtnahme in die SVA-Beitragsvorschreibung)

Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Auftraggebers: _________________;

  • der Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten;

  • der Vertretung bei der Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber unmittelbar durchzuführenden vorgenannten Tätigkeiten unmittelbar zusammenhängen;

  • der Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen und

  • sämtlichen Tätigkeiten gemäß § 32 GewO.

Für das Auftragsverhältnis gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der derzeit veröffentlichten Fassung.

Ferner sind Sie berechtigt, den Auftrag auf einen anderen Bilanzbuchhalter oder auf einen Wirtschaftstreuhänder ganz oder teilweise zu übertragen (Substitution) und/oder die Vollmacht weiterzugeben (Untervollmacht). Diese Vollmacht gilt entgegen § 1022 ABGB über den Tod des Vollmachtsgebers hinaus. Schließlich gilt die Vollmacht nach etwaigen Umgründungen des Betriebes des Vollmachtgebers bzw. der Kanzlei des Bevollmächtigten mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger weiter.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass durch diese Vollmacht, die einem Wirtschaftstreuhänder erteilte Vollmacht nicht widerrufen wird.

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrags- bzw. Vollmachtsverhältnis wird die Zuständigkeit des am Sitz des Bilanzbuchhalters örtlich zuständigen Bezirksgerichts vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

 

 

Ausweiskontrolle gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit der jeweils geltenden Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie:

 

Herr/Frau………………..………… legitimiert sich durch:

 

Ausweisart:

 

Ausweisnummer:

 

Ausstellungsbehörde:

 

Ausstellungsdatum:

 

wirtschaftlicher Eigentümer, falls nicht ident mit dem Auftraggeber, ist:

 

……………………………….

 

............., am .............

 

 

____________________      __________________

Auftrag- und                         Auftrag- und

Vollmachtgeber                   Vollmachtnehmer

 

 

HINWEIS:

 

Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter nach Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) sind verpflichtet, gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit der jeweils geltenden Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie folgende Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung einzuhalten:

  • Feststellung und Überprüfung der Identität des Auftraggebers auf der Grundlage von Dokumenten, Daten und Informationen, die von einer glaubwürdigen und unabhängigen Quelle stammen. Die Vorlage eines aktuellen amtlichen Lichtbildausweises reicht zur Identitätsfeststellung in der Regel aus.

  • Die Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers anhand angemessener Maßnahmen, die dem gesamthaft erkennbaren Risiko der Geschäftsbeziehung entsprechen. Die Maßnahmen sollen die Eigentums- und Kontrollstruktur des Auftraggebers verständlich machen.

  • Handelt der Auftraggeber nicht im eigenen Namen, betrifft die Identifizierungspflicht auch den wirtschaftlichen Eigentümer.

  • Ist der Auftraggeber bzw. der wirtschaftliche Eigentümer ein Unternehmen, Gesellschaft oder eine sonstige juristische Person, sind beweiskräftige aktuelle Dokumente wie beispielsweise ein Firmenbuchauszug vorzulegen. Weiters sind amtliche Lichtbildausweise der vertretungsbefugten Personen der Gesellschaft in vertretungsbefugter Zusammensetzung vorzulegen.

  • Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,

  • Durchführung von Maßnahmen, die die Aktualität des Risikoprofils der Geschäftsbeziehung gewährleisten.

  • Durchführung von Verfahren zur Feststellung, ob es sich bei dem Auftraggeber um eine politisch exponierte Person im Sinne der jeweils geltenden Ausübungsrichtlinie handelt.

 

Vereinfachte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus der jeweils geltenden Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie insbesondere betreffend Sammelkonten, die von Notaren oder anderen selbständigen Angehörigen von Rechtsberufen aus Mitgliedstaaten oder Drittländern gehalten werden sowie betreffend inländische Behörden.

 

Verstärkte Sorgfaltspflichten ergeben sich aus der jeweils geltenden Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie insbesondere betreffend Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen.